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Im neuen Heft des Skipper finden Sie
ab Seite 18 einen Bericht über die Reform.
Titel: "WSD-Reform: Revierkampf"

parteien

PROLAHN stellte in einem Brief an die großen Parteien in Berlin
zwei konkrete Fragen als Wahlprüfstein und Entscheidungshilfe für die Wähler:

Was wird Ihre Partei tun, um die Lahn als
schiffbare Bundeswasserstraße zu erhalten?
Wie sehen Sie die Zukunft der Lahn?


Hier die Antworten der Parteien in der Reihenfolge
des Einganges:

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Piratenpartei 14.08.2013


"Ich bin Direktkandidatin der Piratenpartei im Wahlkreis Mainz-Bingen und sehe die Verkehrspolitik von Herrn Dr. Ramsauer aus verschiedenen Blickwinkeln sehr kritisch, weil es sich langfristig nie rechnet, wenn eine bestehende Infrastruktur nicht optimiert, sondern vernachlässigt oder finanziell ausgepresst wird.

Wir haben leider nicht die Mittel, um Ihre Initiative aktiv zu unterstützen, aber wir wollen als politische Partei den Bürgern mehr Macht geben, ihr Umfeld nachhaltig zu gestalten. Ich sehe die Lahn nicht nur als wirtschaftlichen Faktor, über den aufgrund von Zahlen entschieden werden darf, sondern auch als schützenswerten Freiraum, um das steigende Bedürfnis der Menschen nach Entschleunigung zu erfüllen."

Herzliche Grüße
Britta Werner

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gruene-buendnis90 14.08.2013


Wir brauchen eine Debatte über Sinn und Zweck von Bundeswasserstraßen: Ist es ihre Aufgabe, die Verkehrsströme von bundesweiter und europäischer Bedeutung so umweltfreundlich und ökonomisch wie möglich zu steuern oder sind sie auch ein Mittel der regionalen Wirtschaftsförderung?

Der Bundesrechnungshof sowie der Haushaltsausschuss des Bundestages haben in den vergangenen Jahren eine effizientere Verwaltungsstruktur in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) angemahnt. Die aktuelle Reform der WSV begrüßen wir. Die Umsetzung der Reform wird nicht ohne Auswirkungen auf die Bundeswasserstraßen bleiben. Die Kategorisierung des Netzes ist grundsätzlich sinnvoll. Dabei muss der Schwerpunkt auf Erhalt vor Neubau gelegt werden. Auch die touristischen Wasserstraßen sind in die Erhaltungsmaßnahmen mit eingeschlossen.

Wie weitergehende Lösungen im Einzelfall aussehen, muss jeweils vor Ort geklärt werden. Auch Länder und Kommunen werden sich damit beschäftigen müssen, wie die Infrastruktur zukünftig zu erhalten ist.

Die Bundesregierung behält sich die Bildung eines Wassertourismusnetzes ausdrücklich vor – wie das jedoch beschaffen sein soll, wer hier beteiligt wird und mit welchen Mitteln es erhalten werden soll, ist weiterhin offen. Wir GRÜNE finden: Der Sportschifffahrt mit ihrer aktiven Mitgliederschaft muss es auch weiterhin möglich sein, sich auf den Wasserstraßen des Bundes zu tragfähigen Bedingungen fortzubewegen. Der Bund als Eigentümer (gem. § 89 Grundgesetz) muss weiterhin die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wahrnehmen.

Das touristische Wasserstraßennetz in Deutschland ist wichtig für die betreffenden Regionen und soll auch unserer Auffassung nach weiter erhalten werden. Dies schließt auch die Lahn als vorwiegend touristisch genutzte Wasserstraße mit ein.

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fdp
15. August 2013

Im Dezember 2010 erschien ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (BRH) mit einem vernichtenden Urteil über die Effizienz der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dies führte schließlich im Mai 2011 zu einem Beschluss des Haushaltsausschusses, wonach das BMVBS eine Aufgabenkritik durchzuführen und transparente Grundlagen zu schaffen habe für faire Kostenvergleiche zwischen öffent-licher Verwaltung und interessierten Unternehmen.

Der Verkehrsausschuss hat sich schließlich im Juli 2011 mit der Wasserstraßenkategorisierung befasst und zusammen mit den Ländern dafür gesorgt, dass eine neue Kategorisierung auf Basis einer neuen abgestimmten Methodik durchgeführt wird.
Im Sommer 2012 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) seinen abschließenden Bericht zur WSV-Reform vorgelegt. Dieser enthält auch die Ergebnisse der neu durchgeführten Wasserstraßenkategorisierung in der einige Wasserstraßen aufgewertet wurden. Damit ist sichergestellt, dass die zu knappen Investitionsmittel für die Bundeswasserstraßen künftig besser priorisiert werden können.

Indirekt betroffen durch die WSV Reform ist auch der Wassertourismus. Es wird künftig eine Reihe von Wasserstraßen geben, die formal zwar noch Bundeswasserstraßen sein werden, die wegen der geringen wirtschaftlichen Bedeutung künftig aber kaum noch Investitionen erhalten werden. Dazu gehört leider auch die Lahn. An diesen Flüssen wird der Bund nur noch seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommen. Auch wenn der Bundeshaushalt so viel Investitionsmittel wie nie zuvor für die Bundeswasserstraßen bereitstellt, reicht das Geld noch nicht einmal um alle volkswirtschaftlichen notwendigen Bundeswasser-straßenprojekte zeitnah fertigzustellen. Da ist es schlicht nicht zu rechtfertigen, wenn von dem Geld dann auch noch etwas in Wasserstraßen fließt, die volkswirtschaftlich nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das BMVBS hat darüber hinaus aber zugesagt, dass der bestehende Zustand der Wasserstraßen (und Schleusen) an der Lahn grundsätzlich erhalten werden soll, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Für alle Wasserstraßen gilt auf Grund der bestehenden Verkehrssicherheitspflicht Bestandsschutz. So ist derzeit z. B. eine Stilllegung der Schleuse Dietz oder die Einstellung notwendiger Unterhaltungsmaßnahmen an der Lahn nicht geplant.

Es wird im Zusammenhang mit den fehlenden Geldern für die touristischen Wasserstraßen auch immer wieder die Frage nach einer stärkeren Nutzerfinanzierung aufgeworfen. Richtig ist, dass das BMVBS ganz grundsätzlich prüft, wie im Bereich der Schifffahrt und des Wassertourismus die bislang von der Schiff-fahrt und den Wassersportverbänden gezahlten Benutzungsbeiträge/Gebühren erhöht werden könnten. Im Bereich des Wassertourismus gibt es bislang nur eher symbolische Nutzerabgaben durch die Wassersportverbände.
Die Koalitionsfraktionen haben sich Ende 2012 in einer Anhörung mit dem Problem der Auswirkungen der WSV-Reform auf den Wassertourismus beschäftigt und gemeinsam festgestellt, dass eine Nutzerfinanzierung überhaupt nur infrage käme, wenn sichergestellt wäre, dass diese Mittel nicht einfach im Bundeshaushalt landeten, sondern unmittelbar dem Wassertourismus zugutekämen. Es ist nämlich zu beachten, dass der Bund für die Förderung des Tourismus‘ nicht zuständig ist, sondern nur die Länder und Kommunen. Deshalb hat die Beratungsfirma PWC empfohlen, dass zumindest ein Teil der rein dem Wassertourismus dienenden Bundeswasserstraßen - ähnlich wie in Großbritannien – durch eine privat geführte Firma verwaltet werden könnten, die sich teils aus öffentlichen Zuschüssen und teils aus anderen Einnahmen, wie z.B. Nutzerentgelte finanzieren könnte. Derzeit wird hierüber eine ergebnisoffene Diskussion geführt. Jedenfalls wäre bei diesem Modell sichergestellt, dass etwaige Nutzerentgelte direkt dem Wassertourismus zugutekämen. Hierbei liegt der Fokus aber nicht auf muskelbetriebenen Fahrzeugen, sondern auf Motor- und Segelbooten. Weiterhin ist zu beachten, dass etwaige Gebühren nicht zu einem schlichten Ausweichen des Tourismus auf gebührenfreie landeseigene Gewässer führen. Deshalb müssen auch die Länder in die beginnende Diskussion eingebunden werden.

All diese Fragen sind juristisch sehr komplex, weshalb sich die Koalitionsfraktionen ausreichend Zeit nehmen wollen, alle Argumente abzuwägen. Von der Lösung dieser Fragen hängt auch das in Arbeit befindliche Konzept der Bundesregierung zur Förderung des Wassertourismus ab. Wir befinden uns deshalb mit dem BMVBS hierzu in einem intensiven Dialog.

Patrick Döring, FDP Generalsekretär

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cdu csu 21.08.2013

Was wird Ihre Partei tun, um die Lahn als schiffbare Bundeswasserstraße zu erhalten?

Antwort:
Die Lahn ist in die Kategorie „sonstige Wasserstraßen“ eingestuft. Das bedeutet, dass sie zwar nicht weiter ausgebaut wird, als Bundeswasserstraße aber in ihrem Bestand erhalten bleibt. Für die Verkehrssicherungspflicht sorgt wie bisher die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Neben der Verkehrsfunktion erfüllen die Bundeswasserstraßen und ihre Anlagen vielfältige anderweitige Zwecke (z. B. Hochwasserschutz, Wasserbewirtschaftung, Vorflutfunktion, Grundwassermanagement, Erholungsnutzung, Freizeitgestaltung, Naturschutz und Ökologie).

Wie sehen Sie die Zukunft der Lahn?

Antwort:
Das unionsgeführte Bundesverkehrsministerium erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Wassertourismuskonzept, von dem auch die Lahn als eines der wassertouristischen Aushängeschilder Deutschlands profitieren wird. Sanfter Tourismus, Natur- und Umweltschutz werden für Wasserwege ohne Gütertransportfunktion künftig im Vordergrund stehen und auch in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einen höheren Stellenwert bekommen.

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dielinke 22.08.2013

Wir wollen die Lahn und alle anderen Bundeswasserstraßen als solche erhalten. Erhalt und Ausbau der Infrastruktur des Bundes aus Bundesfernstraßen, Schienenwegen und Wasserwegen sind für DIE LINKE Bestandteil der Daseinsvorsorge und gehören dauerhaft in die öffentliche Hand. Die noch amtierende Bundesregierung hat genau den entgegengesetzten Weg eingeschlagen. Durch die „Reform“ der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die eine weitere Teilprivatisierung hoheitlicher Aufgaben bedeutet, werden auch lokale Kompetenzen abgebaut. So genannte Sonstige Wasserstraßen ohne Güterverkehr, zu denen auch die Lahn gerechnet wird, wollte diese Bundesregierung anfangs sogar privatisieren. Für Schleusen droht dies weiterhin. Die für Wasserstraßen insgesamt zur Verfügung stehenden knappen Mittel sollen auf die wenigen großen Wasserwege konzentriert werden, wo sie unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen (Logistik) haben. Für die Lahn wird deswegen noch weniger Geld zur Verfügung gestellt werden als bislang. Die Zusage der Bundesregierung, dass alle anderen Wasserstraßen im bestehenden Zustand quo erhalten werden, ist wenig glaubhaft, weil die Mittel dann eben nicht konzentriert eingesetzt würden. Hier widerspricht sich die Bundesregierung mal wieder selbst! Außerdem schränkt sie dies ja vorsorglich so ein, dass Investitionen nur erfolgen, soweit sie wirtschaftlich vertretbar sind. Und dass diese Bundesregierung den Wert von Sport- und Freizeitschifffahrt nicht erkennt, sieht man daran, dass die entsprechenden Wasserstraßen konzeptionslos als Restwasserstraßen deklassiert werden. Und über ein Konzept berät die Bundesregierung schon ergebnislos seit Beginn ihrer Amtszeit.

Die schwarz-gelbe Verkehrspolitik gefährdet somit auch die Sport- und Freizeitschifffahrt auf der Lahn im bisherigen Umfang und nimmt die Sorgen der Menschen nicht ernst. Dabei ist die Lahn vielerorts bereits jetzt nur noch eingeschränkt schiffbar. Um diesen nicht nur an der Lahn herrschenden Zustand zu verändern, wollen wir die Mittel für möglichst naturnahe Unterhaltung der Wasserwege aufstocken und dafür Sorge tragen, dass auch weiterhin genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.

Wasserwege können nicht profitabel betrieben werden. Nicht einmal die vom Güterverkehr genutzten Binnenwasserstraßen refinanzieren sich über Einnahmen, zumal die Güterschifffahrt wegen der Mannheimer Akte von 1868 ohnehin nur auf Kanälen Nutzungsgebühren zahlt. Eine vollständige Finanzierung der nur vom Sport- und Freizeitverkehr genutzten Wasserwege über Nutzungsgebühren ist völlig illusorisch. Eine Umstellung auf eine Nutzerfinanzierung würde vielmehr das Ende für diese Verkehre und die Nebenwasserstraßen bedeuten.
Flüsse sind deutlich mehr als ein Verkehrsweg. Sie sind auch einzigartige, schützenswerte Ökosysteme und die Basis regionaler Tourismuswirtschaft, werden für Sport- und Freizeit genutzt. Sie bedeuten Lebensqualität – für Erholungssuchende und vor allem für die Menschen der Region. DIE LINKE wird daher weiterhin gegen die Privatisierungs- und Kürzungspläne des Bundes eintreten und für eine ökologische Flusspolitik streiten, die auch dem Hochwasserschutz gerecht wird. Dazu wollen wir die Mittel für die Wasserwege erhöhen, mit denen auch die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden müssen, nach der alle Flüsse in einen guten chemischen und ökologischen Zustand gebracht werden müssen – eigentlich bereits bis 2015, doch das ist mittlerweile illusorisch. Hier ist auch bei der Lahn noch etwas zu tun!

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spd 27.08.2013.

Die Lahn ist Teil des bundesdeutschen Wasserwegenetzes, das ein zentrales Element für die Einbindung Deutschlands in das weltweite Wirtschaftsnetz darstellt. Die Bundeswasserstraßen haben aber neben ihrer Hauptaufgabe als Verkehrswege auch eine wichtige Bedeutung für die regionale Wirtschaft, als Natur- und Erholungsraum sowie zur Wasserversorgung und -ableitung und zur preiswerten und sauberen Energiegewinnung. Genau diese letzt genannten Faktoren sind insbesondere auch bei der Lahn zu berücksichtigen.

Unterhaltung und Ausbau der Bundeswasserstraßen sind in Deutschland erheblich unterfinanziert. Dies hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren ein Großteil der Investitionsmittel für die Bundeswasserstraßen ausschließlich in Unterhaltungsmaßnahmen geflossen ist. Die dauerhafte Unterdeckung des Bundeshaushaltes für die Wasserstraßen führt unweigerlich zu einem zunehmenden Verschleiß der verkehrlichen Infrastruktur.

Doch nach Einschätzung der von der Verkehrsministerkonferenz der Länder eingesetzten Kommission „Zukunft der Infrastrukturfinanzierung“ liegt der finanzielle Mehrbedarf in einer Größenordnung von rund 500 Millionen Euro pro Jahr.

Die Bundesregierung drückt sich jedoch vor der Finanzierung und findet als Ausweg eine zweifelhafte Kategorisierung, von der auch die Lahn betroffen ist.

Die SPD fordert seit langem die Erstellung eines Netzzustandsberichts für die Bundeswasserstraßen. Erst dann kann der genaue Investitionsbedarf ermittelt werden und entschieden werden, ob und welche Kategorisierung überhaupt Sinn macht.

Der Bund muss seine im Grundgesetz verankerte Infrastrukturverantwortung für ein angemessenes und nachhaltig genutztes überregionales Wasserstraßennetz konsequent wahrnehmen. Dabei ist die Zuverlässigkeit und Durchgängigkeit des Verkehrs sowie die Verkehrssicherheit gleichermaßen zu gewährleisten in Abwägung auch gegenüber unseren Gewässern als empfindlichen Naturräumen. Der Ausbau und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen in Deutschland sind nach unserer Überzeugung auch künftig als eine vorrangig öffentliche Aufgabe zu definieren.

Die Voraussetzung dafür ist neben einem regelmäßigen Netzzustandsbericht eine umfassende Personalbedarfsermittlung für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Nur auf der Basis transparenter und nachvollziehbarer Parameter

lässt sich so der künftige Finanzmittelbedarf für die Bundeswasserstraßen seriös quantifizieren. Erst dann kann überhaupt eine Kategorisierung vorgenommen werden.

Neben der Transportmenge müssen dabei auch Kriterien wie die Vernetzungsfunktion für Wirtschaftsräume, die Wertschöpfung, das Nutzen-Kosten-Verhältnis und die wassertouristische Bedeutung der Gewässer berücksichtigt werden. Gerade hier liegt auch das hohe Potential der Lahn, dass bei der Kategorisierung unbedingt berücksichtigt werden muss.