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Neubau der Lahnbrücke in Balduinstein
Durchfahrtsbeschränkungen
Wegen dem Abriss der alten Lahnbrücke in Balduinstein (Lahn-km 90,5 bis 91,0) bleibt die Bundeswasserstraße Lahn vom 04.05. bis 08.05. und vom 11.05. bis 13.05. im Baustellenbereich - an Werktagen! - gesperrt.
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Gute Nachrichten von der Schleuse Scheid
Lahn-Km 96
Die Schleuse Scheid ist ab heute, 30. April 2026, wieder in Betrieb
Es kann allerdings zu kurzen Wartezeiten kommen, denn die Einstellungen der neuen Elektroantriebe werden während des Betriebes justiert.
Ab morgen heißt es wieder FREIE FAHRT!
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Neubau der Lahnbrücke in Balduinstein
Durchfahrtsbeschränkungen
Der Bau der neuen Lahnbrücke wird ca. 2,5 Jahre dauern. Danach erfolgt der Abriß der alten Lahnbrücke.
Ab Februar sind die Rückbauarbeiten der Hilfskonstruktionen in der Lahn vorgesehen, im März ist die Montage der Absturzsicherungen auf dem Bauwerk geplant. Bei geeigneter Witterung erfolgen die Abdichtungsarbeiten im Bereich der Fahrbahn.
Die Rückbauarbeiten der alten Lahnbrücke sind geplant ab Mitte April. Angaben zum genauen Ablauf und der dafür notwendigen Vollsperrung erfolgen in einer weiteren Presseinfo.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.verkehr.rlp.de.
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30. September 2024 bis Mai 2026
Lahn-km 98,5 bis 98,6 Wasserkraftwerk Cramberg
In der Ortslage Kraftwerk Cramberg, im Bereich des Auslaufes, zwischen Lahn-km 98,5 und 98,6, kommt es zu starken Querströmungen. Die Schifffahrt hat den genannten Bereich mit erhöhter Sorgfalt und größter Vorsicht zu passieren.
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Tipp: Fenderbrett
In den Schleusen Ahl, Nievern und Bad Ems haben die Schleusen Spundwände. Meist rutschen die Fender in die Freiräume der Wände und bieten deshalb wenig Schutz für das Boot.
Vom Skipper Matthias Marx stammt der Tipp mit dem Fenderbrett. Vor die Fender quer ein Brett mit Leinen an der Reling befestigen, dann liegt man auch in Schleusen mit Spundwänden sicher.
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Amtlich:
Leinen mit Schleusenhaken sind erlaubt!


Nach einigen hitzigen Diskussionen mit Skippern zu einem vom Schleusenmeister ausgesprochenen Verbot von Schleusenhaken haben wir beim WSA nachgefragt. Grundsätzlich gilt: Jeder Skipper ist für sein Boot in der Schleuse selbst verantwortlich und muss geeignete Maßnahmen ergreifen, die ein sicheres Schleusen gewährleisten und niemand anderes gefährden.
Zum Festmachen in den Schleusen dürfen laut WSA Leinen mit daran befestigten, speziellen Schleusenhaken (keine Bootshaken oder Stangen!) benutzt werden. Schleusenhaken haben sich bestens an den Haltestangen bewährt und sind in ihrer Handhabung weit sicherer als nur mit Leinen. Während der Schleusung zu Berg ist das Umlegen von Festmacherleinen von unten über die Stangenhalterungen in halber Höhe eine Fummelei und höchst riskant. Die Leinen können sich leicht in den Halterungen der Haltestangen verheddern und ein Boot schnell zum kentern bringen.
Wichtig ist, dass der Schleusenhaken an der Festmacherleine befestigt wird, die wiederum an einer Klampe oder einem Poller an Bord belegt sein muss. Alleine mit der Hand das Boot in der Strömung zu halten ist einfach zu gefährlich, wenn zum Beispiel den Halter die Kräfte verlassen oder/und damit der Schleusenhaken nicht ins Schleusenbecken fallen kann.
In jedem Fall sind die Anweisungen des Schleusenpersonals zu befolgen.
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